Konditionen
Hier finden Sie viele weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen meiner Beratungen. Ihre offenen Fragen können Sie gerne persönlich an mich richten.
Dauer und Häufigkeit der Termine
Systemische Beratung gilt als Kurzzeitbegleitung. In vielen Fällen sind 5 bis 10 Sitzungen in größeren Zeitabständen (4 bis 6 Wochen) ausreichend, um neue Lösungsideen zu entwickeln. Die wesentlichen Fortschritte machen Sie zwischen den Beratungen. Manchmal, z.B. in akuten Krisen, kann es sinnvoll sein, Sie längerfristig zu begleiten. Gemeinsam legen wir zu Beginn die Anzahl und Abstände der Beratungstermine fest, die wir uns vornehmen, um Ihr Ziel zu erreichen.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen einen Termin bei mir. Beratungen biete ich zwischen 16 Uhr und 21 Uhr an. Für Eltern mit Babys oder Kleinkindern biete ich spezielle Zeiten an.
Einzelberatungen dauern 60 Minuten, Paarberatungen biete ich für 60 oder 90 Minuten an, für Familienberatungen sind 90 Minuten sinnvoll.
Honorar
Videoberatung | 60 Minuten – 100 Euro |
Individuelle Beratung | 60 Minuten – 100 Euro |
Onlineberatung via E-Mail | 30 Minuten – 30 Euro |
Paarberatung | 60 Minuten – 120 Euro |
Therapie | 60 Minuten – 100 Euro |
Familien und Eltern | 90 Minuten – Auf Anfrage |
Das Honorar ist am Ende einer Sitzung in bar zu zahlen.
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, teilen Sie mir dies bitte mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn mit, ansonsten muss ich Ihnen den Termin berechnen.
Die Ausstellung einer Quittung oder Rechnung ist möglich.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine systemische Beratung und Therapie trotz wissenschaftlich nachgewiesener Erfolge ohne Approbation nicht.
Privatversicherten empfehle ich, sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob und inwieweit die Möglichkeit einer Beteiligung an den Kosten oder gar eine Kostenübernahme besteht.
Ihre Vorteile als Selbstzahler
- keine monatelangen Wartezeiten
- keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme
- keine bürokratischen Vorschriften zum anzuwendenden Verfahren
- Sie selbst bestimmen wie oft und wie lange wir zusammen arbeiten
- Keine Weitergabe von Informationen an Krankenkassen oder andere Stellen
- „Selbstzahler-Beratungen“ sind in den meisten Fällen sehr erfolgreich, da die Kunden sehr motiviert sind und sich für diese Beratung bewusst entschieden haben.
Soziales Honorar – für Menschen in schwierigen sozialen Situationen
Finanzielle Gründe sollten einer Beratung nicht im Wege stehen. Daher biete ich Ihnen an gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Ort der Beratung
Meine Beratungen finden im Erlanger Süden statt.
Onlineberatung
Systemische Beratung kann auch als Videosprechstunde erfolgen.
Für die Videosprechstunde wird ein zertifizierter Anbieter genutzt, welcher von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugelassen ist und eine technisch sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicherstellt. Das heißt, dass Gesprächsinhalte weder vom Videodienstanbieter noch von Dritten eingesehen oder gespeichert werden können. (DSGVO konform)
Ich arbeite mit dem zertifizierten Anbieter RED Medical Systems GmbH – RED connect – https://www.redmedical.de/videosprechstunde-auswahl/
Für Sie ist die Nutzung kostenlos und Sie müssen dazu auch kein Programm installieren oder ähnliches. Sie erhalten von mir einen Link zur Einwahl.
Vorab sende ich Ihnen eine Einwilligungserklärung, in der Sie auch weitere Informationen zur Videoberatung finden.
Die Videosprechstunde sollte in ruhigen, geschlossenen Räumen stattfinden, die eine angemessene Privatsphäre und Vertraulichkeit sicherstellen. Nehmen Sie sich für die Videosprechstunde ausreichend Zeit, suchen Sie sich einen gemütlichen, geschützten und sicheren Ort und sorgen Sie dafür, dass Sie nicht gestört werden. Achten Sie darauf, dass keine Lichtquelle (z. B. ein Fenster) direkt hinter Ihnen ist.
Kurzberatungen per E-Mail sind ebenfalls möglich. Diese können vor allem in einem laufenden Beratungsprozess hilfreich sein.
Schweigepflicht
Ihre persönlichen Daten und alle Inhalte der Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht (nach § 203 StGB).
Von der Schweigepflicht ausgenommen sind jedoch rechtfertigender Notstand (z.B. Gefahr der Selbst- und Fremdgefährdung, § 34 StGB). Meldung genau aufgeführter schwerer geplanter Straftaten wie z.B. Mord, Raub, Hochverrat (§ 138 StGB)
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